Allgemeine Geschäftsbedingung

Allgemeine Geschäftsbedingungen Tattoo, Stand November 2018

 

1. Präambel

Obwohl wir unsere Geschäftsbeziehung mit dir so unkompliziert wie möglich gestalten möchten, müssen bestimmte Rahmenbedingungen rechtsverbindlich geregelt werden. Deshalb findest du hier unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Thema Tattoo.

2. Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen

 

Gegenstand der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge zwischen Joker | Tattoostudio Zschopau, Inhaberin: Anja Nitzsche mit Sitz in Rudolf-Breitscheid-Straße 7, 09405 Zschopau – im Folgenden als „Joker-Tattoo“ bezeichnet – mit dem Nutzer – im Folgenden als „Kunde“ bezeichnet.

 

3. Vertragsschluss

 

Die Angebote von Joker-Tattoo sind unverbindlich. Ein Vertrag zur Fertigung einer Tätowierung kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt und/oder einen Tätowiertermin vereinbart. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Mit einem Gebot geht der Kunde einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag ein. Das Gebot umfasst auch die Möglichkeit, dass kleine Abweichungen, Tippfehler und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen gegeben sind. Bei diesem Sachverhalt ist eine Vertragsaufhebung und eine Anfechtung ausgeschlossen.

 

Auftragsannahmen seitens Joker-Tattoo erfolgen stets nur zu den bei der Terminvereinbarung besprochenen Vertragsinhalten. Umfangreiche Änderungswünsche des Kunden – wie etwa ein komplett anderes Motiv – stellen eine Vertragsänderung dar und berechtigen Joker-Tattoo zur Ablehnung eines Auftrages.

 

Joker-Tattoo behält sich vor, einen Auftrag abzulehnen. Ansprüche jeglicher Art aus dieser Ablehnung werden durch Joker-Tattoo ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Der Kunde erklärt sich bei Vertragsabschluss mit den AGB einverstanden. Weiterhin verzichtet der Kunde bei auftretenden Komplikationen, Schadensersatzansprüche oder andere dadurch anfallende Kosten jeglicher Art gegen das ausführende Studio sowie den Tätowierer geltend zu machen.

 

4. Informationspflichten

 

Der Kunde ist beim Zustandekommen des Sitzungstermines oder Vertrages verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bzgl. seiner Person und eventueller Krankheiten zu machen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er falsche Daten an, so kann Joker-Tattoo, soweit ein Vertrag zustandegekommen ist, vom Vertrag zurücktreten. Joker-Tattoo kann für jegliche Konsequenzen, die aus Falschinformationen des Kunden resultieren, nicht haftbar gemacht werden.

 

5. Preise und Zahlungsbedingungen

 

Vereinbarte Termine per Telefon, per Mail oder persönlich vor Ort sind verbindlich.

 

Tattoopreise richten sich nach dem Entwurfs- und Arbeitsaufwand. Der Arbeitsaufwand für eine Tätowierung kann im Voraus nicht genau definiert und damit erst nach erbrachter Dienstleistung genau erfasst werden. Bestandteil des Arbeitsaufwandes ist die Vorbereitungs-, Tätowier- und Nachsorgezeit. Pausen zählen nicht zum Arbeitsaufwand. Der Kunde erhält vor der Terminvereinbarung eine Preiseinschätzung bzw. Preisspanne von Joker-Tattoo, welche jedoch keine Garantie dafür gibt, dass die Fertigstellung der Tätowierung nicht doch weniger oder mehr Zeit erfordert als prognostiziert.

 

Der Entwurfaufwand richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand.


Für die Sitzungen gelten jeweils die Angebotspreise zum Zeitpunkt

 

der/des Auftragserteilung/Vertrages. Die Preise verstehen sich jeweils inklusive Nacharbeit im vorgegebenen Zeitrahmen von 3 Monaten, soweit keine anderweitigen schriftlichen Vereinbarungen getroffen worden sind und seitens des Kunden gegen keine unserer Pflegeanweisungen sowie gegen Hinweise zur Vorbereitung auf den Tätowiertermin verstoßen wurde.


Das Honorar für die Tätowierdienstleistung ist sofort in bar fällig und ohne Abzug zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Der Geldbetrag ist direkt nach dem Tätowieren (nach erbrachter Dienstleistung) am Termintag fällig. Hält sich der Kunde nicht an diese Vereinbarung und zahlt erst später, erhebt Joker-Tattoo eine Bearbeitungsgebühr i.H.v. 50 EUR, ab dem 8. Tag werden zudem Verzugszinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.


Der Kunde entrichtet eine Anzahlung zur Terminvereinbarung gemäß Vereinbarung in bar oder per PayPal. Die Anzahlung wird mit dem Gesamtpreis der Tätowierung verrechnet. Ist eine Fertigstellung der Tätowierung in mehreren Sitzungen erforderlich, so wird die Anzahlung erst mit dem für den letzten Termin zu leistenden Honorar verrechnet.

 

Wird ein Motiv für ein größeres Projekt entworfen, dass mehrere Sitzungen zur Fertigstellung benötigt, wird der komplette Entwurfaufwand in der ersten Sitzung abgerechnet und fällig.


Alle Preise sind in Euro inkl. 19 % Mehrwertsteuer.

 

6. Gutscheine

 

Von Joker-Tattoo ausgestellte Gutscheine sind gültig für den Bezug von Tätowier- und Piercingdienstleistungen und können zu jedem Betrag erworben werden. Es besteht kein Anspruch auf Barauszahlung, auch nicht in Teilbeträgen. Die Gutscheine sind 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum gültig und übertragbar.

 

Ein Gutschein gewährt keinen Anspruch auf eine Bevorzugung bei der Terminvergabe (d.h. es gibt keine Garantie für das Zustandekommen eines Termines) und gewährt keinen Anspruch auf das Tätowieren eines jeden vom Kunden gewünschten Motives. Auch bei Gutscheinen behält sich Joker-Tattoo das Recht vor, in begründeten Fällen die Durchführung der Tätowierung abzulehnen. In diesem Fall werden sich die Parteien bemühen, ein Motiv zu finden, gegen dessen Umsetzung keine Bedenken seitens Joker-Tattoo bestehen.

 

Es ist immer nur 1 Gutschein pro Sitzung einlösbar.

 

7. Widerrufsrecht des Kunden

 

Der Kunde muss bis spätestens 2 Werktage vor Beginn der Sitzung den Sitzungstermin absagen oder verschieben. In diesem Fall wird dem Kunden die Anzahlung auf den Neutermin angerechnet oder in Form eines Gutscheines für die Dienstleistungen über den Wert der Anzahlung von Stechpunkt erstattet.

 

Wird diese Frist nicht eingehalten und der Kunde sagt weniger als 2 Werktage vor Beginn ab, wird die Anzahlung in voller Höhe einbehalten.

 

Nach Vorlage eines ärztlichen Attests wird seitens Joker-Tattoo eine Einzelfallentscheidung getroffen, ob die Anzahlung in voller Höhe, nur ein Teilbetrag dessen oder gar nicht einbehalten wird.

 

Joker-Tattoo behält sich grundsätzlich das Recht vor, geleistete Anzahlungen einzubehalten und ggf. noch einen bestimmten Betrag in Rechnung zu stellen, insbesondere, wenn bereits Zeichnungen oder Entwürfe für den Kunden angefertigt wurden, oder mit der Entwurfanfertigung bereits begonnen wurde.

 

Erfolgt die Terminabsage oder -umbuchung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so steht die Vereinbarung von Ersatzterminen im Ermessen von Joker-Tattoo.

 

 

 

 

Wird die Tätowierung nicht begonnen oder fertiggestellt, so hat der Kunde kein Recht auf Überlassung eines eventuell bereits gefertigten Entwurfes. Auch wenn der Kunde diesen schon per Mail erhalten hat, darf er den Entwurf nicht nutzen. Alle Rechte am Entwurf liegen bei Joker-Tattoo.

 

Alle Terminumbuchungen oder -absagen müssen per Mail an studio@tattoo-zschopau.de erfolgen.

 

8. Bedingungen

 

Tätowierungen werden unter Einhaltung der Hygienevorschriften und unter Befolgung der üblichen Vorsichtsmaßnahmen und unter Verwendung von hochwertigen Materialien gestochen.

 

Die Durchführung eines jeden Termines steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sich bei diesem nicht in einem Zustand befindet, welcher die Durchführung der Tätowierung entgegensteht. Hierzu zählen insbesondere:

  • Alkohol- und/oder Betäubungsmittelkonsum.

  • Die Einnahme gerinnungshemmender oder sonstiger Medikamente, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren.

  • Die unabgesprochene Applikation von Oberflächenanästhetika.

  • Erkrankungen, welche die Durchführung einer Tätowierung ausschließen oder wesentlich erschweren.

  • Eine bekannte Allergie gegen Inhaltsstoffe von Tätowierfarben oder sonstige Tätowiermittel.

  • Minderjährigkeit des Kunden.

  • Schwangerschaft des Kunden.

 

Dasselbe gilt, wenn der Kunde sich auf eine Art und Weise verhält, welche die erfolgreiche Anfertigung einer Tätowierung als unsicher erscheinen lässt. Der Kunde hat vor jedem Termin eine schriftliche Einverständniserklärung abzugeben. Unterlässt er dies, macht nicht wahrheitsgemäße Angaben oder ist er rechtlich hierzu nicht in der Lage oder liegt sonst ein in diesem Vertrag geregelter Grund in der Person oder dem Verhalten des Kunden vor, welcher der Durchführung des jeweiligen Termines entgegensteht, so gilt dies als Terminabsage durch den Kunden aufgrund von Umständen, die er zu vertreten hat.

 

Es werden prinzipiell nur ethisch vertretbare Sprüche oder Motive tätowiert. Des Weiteren behalten wir uns vor, Motive, hinter welchen wir nicht stehen können, abzulehnen.

 

Sollte der Kunde kurzfristig vor der Durchführung der Tätowierung Änderungen der zunächst vereinbarten Motivgestaltung wünschen und diese Vertragsänderung von Joker-Tattoo akzeptiert werden, so ist der daraus entstehende Mehraufwand vom Kunden zu tragen.

 

Soweit es sich bei der Tätowierung um ein Cover Up handelt, wird keine Garantie dafür übernommen, dass eine vollständige Abdeckung des zu überdeckenden Tattoos erreicht wird. Zugleich wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es aufgrund von Wechselwirkungen zwischen der bereits vorhandenen und der neu einzubringen Tätowierfarbe sowohl zu ästhetisch ungewollten Ergebnissen als auch nicht vorhersehbaren Reaktionen der Haut kommen kann. Für die Folgen solcher Interaktionen zwischen dem bereits vorhandenen Tattoo und der Cover Up Tätowierung kann keine Haftung übernommen werden, es sei denn, sie wurde vom Tätowierer grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt. Auch lässt sich nicht ausschließen, dass ein erfolgreiches Cover Up mehr Zeit oder mehrere Sitzungen erfordert, als zunächst prognostiziert. Der in einem solchen Fall entstehende Mehraufwand ist vom Kunden zu tragen.

 

Bricht der Kunde einen gebuchten Tagestermin (Sitzung) vorzeitig ab, entscheidet Joker-Tattoo je nach Einzelfall, welchen Betrag der Kunde zusätzlich neben dem Preis für Entwurf und für die bis dahin gefertigte Tätowierung für diese abgebrochene Sitzung als Vergütung für den Arbeitsausfall leisten muss. In Fällen, wo nur

 

noch eine kurze Zeit (etwa 1 Stunde) zur Fertigstellung der Tätowierung erforderlich gewesen wäre und Joker-Tattoo einen neuen „kleinen“ Termin zur Fertigstellung buchen muss,

entscheidet Joker-Tattoo ebenso je nach Einzelfall, welchen Mindestbetrag der Kunde als „Mindermengenzuschlag“ für die „kleine“ Sitzung leisten muss.

 

9. Personen unter 18 Jahren

 

Personen, die noch nicht volljährig sind, werden nicht tätowiert.

 

10. Urheberrechte

 

Die Urheberrechte der Website www.tsttoo-zschopau.de liegen bei Joker-Tattoo.


Joker-Tattoo überprüft nicht, ob die Urheberrechte der Fotovorlagen von Kunden bei den Kunden liegen. Der Kunde versichert gegenüber Joker-Tattoo, dass er die Rechte an dieser Vorlage besitzt und stellt Joker-Tattoo von sämtlichen Forderungen frei, die aus einer ggf. erfolgten Rechtsverletzung oder sonstigen Verstößen gegen geltendes Recht entstehen.


Eine unerlaubte Verwendung, Reproduktion, Weitergabe, Veröffentlichung oder eine kommerzielle Nutzung der auf den Website www.tattoo-zschopau.de befindlichen Inhalte ohne Genehmigung durch Joker-Tattoo ist untersagt und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.

 

Der Kunde gewährt dem Tätowierer ein unentgeltliches inhaltlich, räumlich, sowie zeitlich unbeschränktes Nutzungs-, Vervielfältigungs- und Veröffentlichungsrecht an sämtlichen Fotografien, welche dieser von der erstellten Tätowierung anfertigt. Joker-Tattoo gewährt dem Kunden ein unbeschränktes, unbefristetes und unwiderrufliches Nutzungsrecht an der gestochenen Tätowierung. Dieses erstreckt sich nicht auf überlassene Tattoo-Entwürfe, Entwurfsskizzen oder Vorzeichnungen. Alle Rechte am überlassenen Tattoo-Entwurf liegen bei Joker-Tattoo.

 

11. Datenschutz

 

Joker-Tattoo erhebt vom Kunden ohne dessen Zustimmung nur die Daten, die für die Ausführung der Tätowiersitzung und Vertragsabwicklung notwendig sind. Joker-Tattoo verwendet die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten nur zu den Zwecken, in die der Kunde eingewilligt hat. Joker-Tattoo gibt diese Daten nicht an Dritte weiter.

 

12. Hygiene

 

Es versteht sich von selbst, dass wir streng nach Hygienevorschriften arbeiten. Die Sächsische Hygiene-Verordnung (SächsHygVO), das Infektionsschutzgesetz (IfSG), die Tätowiermittelverordnung (TätoV) sowie Bestimmungen des Gesundheitsamtes Marienberg sind fester Bestandteil unseres Tuns und Handelns.

 

13. Haftungsausschluss

 

Joker-Tattoo haftet nicht für Tätowierungen, außer es ist nachweislich ein Vorsatz oder eine Fahrlässigkeit gegeben. Der Vorgang des Tätowierens stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und damit eine Körperverletzung dar. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko mit sich. Mit dem Auftrag willigt der Kunde automatisch in eine Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung. Die Risiken für Fehler und Entzündungen hält Joker-Tattoo nach bestem Wissen und Gewissen so gering wie möglich. Die Nachsorge und Pflege obliegt dem Kunden. Hinweise und Richtlinien dafür vermittelt Joker-Tattoo und der Kunde verpflichtet sich, diese zu befolgen.

 

Für Komplikationen bei der Wundheilung und daraus möglicherweise resultierende Folgen (Wundinfektionen, Vernarbungen, Beschädigung der Tätowierung etc.) infolge von Fehlern oder Nachlässigkeiten durch den Kunden oder für

vorübergehende oder bleibende Schäden an der Gesundheit wird keine Haftung übernommen. Der Kunde wird aufgefordert, sich an die ihm überlassenen Pflegehinweise zu halten und im Falle eines unerwarteten Heilungsverlaufes unmittelbar mit Joker-Tattoo in Kontakt zu treten oder – bei erheblichen Problemen – eine Notambulanz, einen Arzt oder Dermatologen aufzusuchen.

 

Sollte es im Zuge der Abheilung der Tätowierung zu Farbverlusten der Tätowierung kommen, so kann der Kunde ein unentgeltliches Nachstechen innerhalb der ersten 3 Monate nur dann verlangen, wenn diese Farbverluste ihre Ursache nicht in einer unsachgemäßen Pflege der Tätowierung nach der Durchführung des Termines haben oder durch Vorbereitungsfehler des Kunden verursacht wurden. In allen anderen Fällen sind Nachstechtermine entgeltlich.

 

Joker-Tattoo ist nicht verantwortlich für den Verlust oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen und von Besitz des Kunden die/der mit in das Tattoostudio gebracht wurden/wurde. Joker-Tattoo weist darauf hin, dass Kleidung und Schuhwerk bei Verschmutzung bzw. Beschädigung durch Farbe, Desinfektionsmitteln und sonstigen Materialien nicht ersetzt werden, es sei denn, die Verschmutzung bzw. Beschädigung wurde grob fahrlässig oder vorsätzlich vom Tätowierer herbeigefügt.


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14. Gerichtsstand

 

Der Gerichtsstand ist Marienberg, falls gesetzlich nicht anders vorgegeben. Anwendbares Recht untersteht dem Deutschen Recht.

 

15. Schlussbestimmung

 

Joker-Tattoo behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB ändern zu können. Bei einem Vertragsabschluss gelten ausschließlich die AGB der zum diesem Zeitpunkt gültigen Fassung.


Bei Ungültigkeit einer Klausel dieser Geschäftsbedingungen bleiben die anderen Klauseln, sowie der Vertrag an sich wirksam. Soweit diese Klauseln dann nicht Vertragsbestandteil geworden sind, richtet sich der Inhalt des Vertrages nach den gesetzlichen Vorschriften.